Erwägungsgrund 35 32021R1153
In ihrer Mitteilung vom 14. September 2016 mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt — Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (im Folgenden „Strategie für eine Gigabit-Gesellschaft“) legt die Kommission strategische Ziele für das Jahr 2025 im Hinblick auf die Optimierung der Investitionen in digitale Vernetzungsinfrastrukturen fest. Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt unter anderem darauf ab, ein ordnungspolitisches Umfeld zu schaffen, das Anreize für private Investitionen in digitale Anbindungsnetze bietet. Dennoch liegt auf der Hand, dass in vielen Gebieten in der gesamten Union aufgrund verschiedener Faktoren wie Abgelegenheit, territorialer oder geografischer Besonderheiten und geringer Bevölkerungsdichte sowie verschiedener sozioökonomischer Faktoren der Netzausbau weiterhin kommerziell nicht tragfähig ist und ihm daher dringend größere Aufmerksamkeit zukommen muss. Die CEF sollte daher angepasst werden, damit sie einen Beitrag zur Verwirklichung derjenigen in der Strategie für eine Gigabit-Gesellschaft festgelegten strategischen Ziele leistet, mit denen zu einer zwischen ländlichem und städtischem Raum ausgewogenen Entwicklung beigetragen werden soll, und die Förderung des Aufbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität durch andere Programme, insbesondere den EFRE, den Kohäsionsfonds und das Programm „InvestEU“, ergänzt.