Erwägungsgrund 53 32021R1153
Rechtsträger mit Sitz in der Union sollten soweit möglich auf Grundlage der Gegenseitigkeit an gleichwertigen Programmen von Drittländern, die an der CEF teilnehmen, teilnehmen können
Rechtsträger mit Sitz in der Union sollten soweit möglich auf Grundlage der Gegenseitigkeit an gleichwertigen Programmen von Drittländern, die an der CEF teilnehmen, teilnehmen können