Erwägungsgrund 31 32021R1153
Zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien und der Marktakzeptanz von Projekten sollte die Kommission die Entwicklung von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtern. Im Energiesektor sollten die für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorgesehenen ungenutzten Mittel bei fehlender ausreichender Marktakzeptanz von derartigen Projekten dazu verwendet werden, die Ziele der transeuropäischen Energienetze für Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben von gemeinsamem Interesse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu verwirklichen, bevor eine mögliche Verwendung für den mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energien in Betracht gezogen wird.