Verordnung (EU) 2021/57 der Kommission vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 17. August 2018 hat die Agentur die Stellungnahmen des RAC und des SEAC an die Kommission übermittelt.
Erwägungsgrund 15 32021R0057Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen