Erwägungsgrund 16 32021R0057
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen ist die Kommission der Auffassung, dass das Verschießen von bleihaltiger Jagdmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten ein nicht hinnehmbares Risiko für die Umwelt und ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das unionsweit angegangen werden muss. Es ist daher angezeigt, das Verschießen von bleihaltiger Jagdmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten zu beschränken.