Erwägungsgrund 27 32021R0057
Darüber hinaus stimmten der RAC und der SEAC in ihren Stellungnahmen zum Dossier nach Anhang XV über die Verwendung von Blei in Jagdmunition in Feuchtgebieten mit der Agentur darin überein, dass ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung bleihaltiger Jagdmunition in allen Gebieten zu einem höheren Umweltschutzniveau führen würde und unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Durchsetzbarkeit wirksamer wäre.