Erwägungsgrund 24 32021R0057
Es ist angemessen, die Definition von „Feuchtgebieten“, die in dem am 2. Februar 1971 in Ramsar unterzeichneten Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Übereinkommen von Ramsar) verwendet wird, wie von der Agentur vorgeschlagen und in den Stellungnahmen des RAC und des SEAC bestätigt, für die Zwecke der Beschränkung heranzuziehen, da diese Definition umfassend ist und alle Arten von Feuchtgebieten (einschließlich Torfmoorflächen, in denen auch viele Wasservögel vorkommen) abdeckt und da im Übereinkommen von Ramsar auch ein Klassifizierungssystem für Feuchtgebietstypen enthalten ist, das nützlich ist, um zu bestimmen, was als Feuchtgebiet zu gelten hat.