Erwägungsgrund 16 32021R0817
Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Horizont Europa“ (im Folgenden „Horizont Europa“) sollten dafür sorgen, dass kombinierte Ressourcen des Programms und von Horizont Europa für die Förderung von Aktivitäten genutzt werden, die auf die Stärkung und Modernisierung der Hochschuleinrichtungen Europas abzielen. Horizont Europa wird gegebenenfalls die Unterstützung aus dem Programm für die Initiative „Europäische Hochschulen“ ergänzen, und zwar im Rahmen der Entwicklung neuer gemeinsamer und integrierter langfristiger und nachhaltiger Strategien für Bildung, Forschung und Innovation. Synergien mit Horizont Europa werden die Integration von Bildung und Forschung insbesondere in Hochschuleinrichtungen fördern.