Erwägungsgrund 51 32021R0817
Um die an die Öffentlichkeit gerichtete Kommunikation effizienter zu gestalten und stärkere Synergien zwischen den auf Initiative der Kommission unternommenen Kommunikationsaktivitäten zu erzielen, sollten die im Rahmen dieser Verordnung für die Kommunikation zugewiesenen Mittel auch zur institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union beitragen, soweit diese Prioritäten mit den Zielen des Programms in Zusammenhang stehen.