Erwägungsgrund 55 32021R0817
Das System der Leistungsberichterstattung sollte sicherstellen, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung des Programms und für die Evaluierung effizient, wirksam und rechtzeitig erfasst werden und die geeignete Ausführlichkeit aufweisen. Diese Daten sollten der Kommission in einer Weise übermittelt werden, die mit den einschlägigen Datenschutzvorschriften vereinbar ist.