Erwägungsgrund 41 32021R0817
Im Rahmen einer finanziellen Grundausstattung für Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, sollte eine Aufschlüsselung der Mindestzuweisungen nach Sektor für die folgenden Sektoren festgelegt werden, damit eine kritische Masse an Finanzmitteln gewährleistet ist, um die anvisierten Outputs und Ergebnisse in jedem dieser Sektoren zu erreichen: Hochschulbildung, berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung.