Erwägungsgrund 54 32021R0817
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche und administrative Hürden zu beseitigen, die den Zugang zum Programm verhindern oder dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Programms entgegenstehen. Dazu gehört im Rahmen des Möglichen und unbeschadet des Unionsrechts über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Visa und Aufenthaltserlaubnissen.