Erwägungsgrund 43 32021R0817
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und zur Erzielung von Ergebnissen geeignet sind, wobei insbesondere die Kontrollkosten, der Verwaltungsaufwand und das erwartete Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften zu berücksichtigen sind. Dabei sollten auch Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen sowie nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen gemäß Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung in Betracht gezogen werden. Bei der Zuweisung der Haushaltsmittel für die Durchführung der von den nationalen Agenturen verwalteten Maßnahmen sollte eine angemessene Unterstützung für die Betriebskosten der nationalen Agenturen in Form einer Verwaltungsgebühr vorgesehen werden, um eine wirksame und nachhaltige Durchführung der delegierten Verwaltungsaufgaben zu gewährleisten. Bei der Durchführung des Programms sollten die in der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung eingehalten werden.