Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 sollte daher mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 68 32021R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen