Erwägungsgrund 37 32021R0817
Um die Zusammenarbeit mit anderen Unionsinstrumenten zu gewährleisten und andere Politikbereiche der Union zu unterstützen, sollten Menschen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, zum Beispiel aus dem öffentlichen Dienst, dem Privatsektor, der Landwirtschaft oder aus Unternehmen, Lernmobilitätsmöglichkeiten erhalten, damit sie eine Lernerfahrung im Ausland machen können, die es ihnen in jedem Lebensabschnitt erlaubt, sowohl persönlich zu wachsen und sich weiterzuentwickeln — vor allem ein Bewusstsein für ihre europäische Identität und ein Verständnis für die kulturelle Vielfalt Europas zu entwickeln — als auch beruflich, einschließlich durch Erwerb arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen. Das Programm sollte als Einstiegspunkt für Unionsmechanismen der transnationalen Mobilität mit einer ausgeprägten Lerndimension dienen und das Angebot solcher Mechanismen für Begünstigte und Teilnehmende vereinfachen. Die Ausweitung von Projekten des Programms sollte erleichtert werden. Es sollten besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Trägern von Projekten des Programms zu helfen, Finanzhilfen zu beantragen oder Synergien mit der Förderung durch die Kohäsionsfonds und durch die Programme in den Bereichen Migration, Sicherheit, Justiz und Bürgerschaft, Gesundheit, Medien und Kultur sowie Freiwilligentätigkeit zu entwickeln. Hochwertigen Projektvorschlägen, die aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen des Programms finanziert werden können, sollte auf der Grundlage einer begrenzten Anzahl von Kriterien ein Exzellenzsiegel verliehen werden können. Mit dem Exzellenzsiegel wird die Qualität des Vorschlags anerkannt und die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds eingerichteten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (im Folgenden „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“) oder des durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) eingerichteten Europäischen Sozialfonds Plus (im Folgenden „Europäischer Sozialfonds Plus“) vereinfacht.