Erwägungsgrund 31 32022R2379
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für Statistiken der Union und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien der Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität der Statistiken der Union und für die entsprechende Kommunikation. Der AESS hat die einheitliche integrierte Metadatenstruktur als ESS-Standard für die Qualitätsberichterstattung gebilligt und trägt somit dazu bei, durch einheitliche Standards und harmonisierte Verfahren die Anforderungen an die Qualität der Statistiken gemäß Artikel 12 Absatz 3 der genannten Verordnung zu erfüllen. Dieser ESS-Standard dürfte zur Harmonisierung der Qualitätssicherung und -berichterstattung im Rahmen dieser Verordnung beitragen.