Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kohärenz, Vergleichbarkeit und Interoperabilität der Daten sowie die Einheitlichkeit der Berichtsformate sind Voraussetzungen für die Erstellung von europäischen Agrarstatistiken, insbesondere mit Blick auf die Effizienz der Verfahren zur Datenerhebung, -verarbeitung und -verbreitung sowie auf die Qualität der Ergebnisse.
Erwägungsgrund 16 32022R2379Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen