Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde 2016 eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Strategie für die Agrarstatistik ab 2020 durchgeführt, um das durch diese Verordnung aufgestellte statistische Programm auf das Erfordernis der Wirksamkeit im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen.
Erwägungsgrund 34 32022R2379Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen