Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten zu verringern, sollten Ausnahmen von bestimmten regelmäßigen Datenübermittlungen zulässig sein, wenn der Beitrag eines Mitgliedstaats zum Gesamtwert dieser Daten auf Unionsebene gering ist oder das beobachtete Phänomen mit Blick auf die Gesamtproduktion des jeweiligen Mitgliedstaats vernachlässigbar ist.
Erwägungsgrund 26 32022R2379Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen