Erwägungsgrund 22 32022R2379
Tierarzneimittel sind ein bedeutendes landwirtschaftliches Betriebsmittel. Es ist wichtig, keine Doppelarbeit entstehen zu lassen und die Nutzung vorhandener Informationen, die für statistische Zwecke verwendet werden können, zu optimieren. Zu diesem Zweck — und um den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und anderen Interessenträgern leicht zugängliche und nützliche Informationen über den Verkauf und Einsatz von Tierarzneimitteln und über den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zur Verfügung zu stellen — sollten die einschlägigen verfügbaren Statistiken gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission (Eurostat) verbreitet werden. Zu diesem Zweck sollten angemessene Kooperationsvereinbarungen über statistische Aktivitäten zwischen der Kommission und den einschlägigen Einrichtungen, auch auf internationaler Ebene, geschlossen werden.