Erwägungsgrund 30 32022R2379
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 enthält Bestimmungen über die Übermittlung von Daten aus Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und über die Verwendung dieser Daten, auch über die Übermittlung und den Schutz vertraulicher Daten. Mit den gemäß dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass vertrauliche Daten gemäß den Artikeln 21 und 22 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 ausschließlich zu statistischen Zwecken übermittelt und verwendet werden.