Erwägungsgrund 11 32023R1113
Die Umsetzung und die Durchsetzung dieser Verordnung stellen sachdienliche und wirksame Mittel zur Vermeidung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.
Die Umsetzung und die Durchsetzung dieser Verordnung stellen sachdienliche und wirksame Mittel zur Vermeidung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.