Erwägungsgrund 61 32023R1113
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 wurde ein umfassender Rechtsrahmen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen geschaffen, der die Bestimmungen über die Zulassung und die Tätigkeiten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen in der gesamten Union harmonisiert. Um Überschneidungen bei den Anforderungen zu vermeiden, sollte die Richtlinie (EU) 2015/849 dahingehend geändert werden, dass die Anforderungen für die Eintragung bei Kategorien von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen entfallen, die einem einheitlichen Zulassungssystem gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen werden.