Erwägungsgrund 58 32023R1113
Angesichts der hohen Risiken, die mit selbst gehosteten Adressen verbunden sein können, und der technischen und regulatorischen Komplexität dieser Adressen, auch im Zusammenhang mit der Überprüfung von Angaben zum Eigentümer, sollte die Kommission bis zum 1 Juli 2026 bewerten, ob zur Minderung der mit Transfers von oder an selbst gehostete(n) Adressen oder von oder an außerhalb der Union ansässigen Einrichtungen verbundenen Risiken zusätzliche Sondermaßnahmen, wie die Einführung etwaiger Beschränkungen, erforderlich sind und wie wirksam und verhältnismäßig die Mechanismen sind, die zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum Eigentümer selbst gehosteter Adressen verwendet werden.