Erwägungsgrund 22 32023R1113
Diese Verordnung sollte nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person gelten, die ohne Beteiligung eines Anbieters von Krypto-Dienstleistungen erfolgen, oder für Fälle, in denen sowohl der Originator als auch der Begünstigte Anbieter von Kryptowertetransfers sind und im eigenen Namen handeln.