Erwägungsgrund 48 32023R1113
Ähnlich wie Geldtransfers zwischen Zahlungsdienstleistern könnten auch Kryptowertetransfers mit zwischengeschalteten Anbietern von Krypto-Dienstleistungen Transfers als Zwischenglied in einer Kette von Kryptowertetransfers erleichtern. Im Einklang mit den internationalen Standards sollten solche zwischengeschalteten Anbieter ebenso den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen unterliegen, wie Verpflichtungen für zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister gelten.