Erwägungsgrund 1 32024R1350
Der Rat erkannte in seinen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ vom 10. Oktober 2014 an, dass alle Mitgliedstaaten in einer gerechten und ausgewogenen Weise zur Neuansiedlung beitragen sollten, wobei den Bemühungen der von den Migrationsströmen betroffenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.