Erwägungsgrund 26 32024R1350
Die Neuansiedlung sollte die vorrangige Art der Aufnahme darstellen, die je nach den spezifischen Umständen durch die Aufnahme aus humanitären Gründen oder die Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen ergänzt wird.
Die Neuansiedlung sollte die vorrangige Art der Aufnahme darstellen, die je nach den spezifischen Umständen durch die Aufnahme aus humanitären Gründen oder die Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen ergänzt wird.