Erwägungsgrund 31 32024R1350
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung des Unionsrahmens sollten dem Rat Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit dieser den zweijährigen Unionsplan aufstellen und ändern kann, die Gesamtzahl der aufzunehmenden Personen festlegen und angeben kann, welcher Anteil davon auf die Neuansiedlung, die Aufnahme aus humanitären Gründen und die Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen entfallen soll, und damit er ferner die Einzelheiten über die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem Unionsplan und ihren jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der aufzunehmenden Personen, eine Beschreibung der spezifischen Gruppe oder Gruppen von Personen, auf die der Unionsplan angewandt werden sollte, und die Angaben über die Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Aufnahme erfolgen soll, festlegen kann.