Erwägungsgrund 35 32024R1350
Die im Asyl-Besitzstand enthaltenen Vorschriften über den Inhalt des internationalen Schutzes sollten Anwendung finden, sobald die aufgenommene Person, der internationaler Schutz gewährt wird, in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats einreist oder, falls der betreffenden Person nach ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats internationaler Schutz gewährt wird, sobald dieser Person internationaler Schutz gewährt wird.