Erwägungsgrund 47 32024R1350
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.