Erwägungsgrund 48 32024R1350
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Asylagentur im Rahmen der vorliegenden Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) 2021/2303 und mit den Grundsätzen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit erfolgen.