Erwägungsgrund 6 32024R1350
In ihrer Empfehlung an die Mitgliedstaaten vom 8. Juni 2015 für eine europäische Neuansiedlungsregelung empfahl die Kommission, dass die Neuansiedlung auf einem gerechten Verteilungsschlüssel beruhen sollte. Im Anschluss daran verabschiedeten die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015 Schlussfolgerungen in Bezug auf die Neuansiedlung von 22504 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigten, durch multilaterale und nationale Regelungen. Die Neuansiedlungen wurden zwischen den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gemäß den im Anhang zu den Schlussfolgerungen enthaltenen Zusagen verteilt.