Erwägungsgrund 32 32024R1350
Die Übertragung dieser Durchführungsbefugnisse auf den Rat ist gerechtfertigt, da diese Durchführungsbefugnisse nationale Exekutivbefugnisse bezüglich der Aufnahme von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten betreffen.