Erwägungsgrund 21 32024R1350
Vor der Gewährung internationalen Schutzes sollte eine umfassende Bewertung dessen durchgeführt werden, inwieweit Drittstaatsangehörige oder Staatenlose internationalen Schutz benötigen.
Vor der Gewährung internationalen Schutzes sollte eine umfassende Bewertung dessen durchgeführt werden, inwieweit Drittstaatsangehörige oder Staatenlose internationalen Schutz benötigen.