Verordnung (EU) 2024/1623 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen und durch Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen hat der BCBS risikosensitivere Ansätze entwickelt, um die verschiedenen Finanzierungsmodelle und Bauphasen besser widerzuspiegeln.
Erwägungsgrund 14 32024R1623Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen