Erwägungsgrund 30 32024R1623
Spezialfinanzierungrisikopositionen weisen Risikomerkmale auf, die sich von jenen üblicher Risikopositionen gegenüber Unternehmen unterscheiden. Daher ist es angemessen, einen Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die für Spezialfinanzierungsrisikopositionen geltende LGD-Input-Mindestwert abgesenkt wird. Jegliche Verlängerung des Übergangszeitraums sollte begründet und auf höchstens vier Jahre begrenzt sein.