Erwägungsgrund 40 32024R1623
Um die nach der weltweiten Finanzkrise von 2008/2009 eingeführte Reformagenda zu vollenden und Schwachstellen des derzeitigen Rahmenwerks für Marktrisiken anzugehen, sollten verbindliche Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko auf Basis der endgültigen FRTB-Standards in Unionsrecht umgesetzt werden. Jüngste Schätzungen der Auswirkungen der endgültigen FRTB-Standards auf Institute in der Union haben gezeigt, dass sich die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei bestimmten für die Unionswirtschaft bedeutenden Handels- und Market-Making-Tätigkeiten durch die Einführung dieser Standards in der Union erheblich erhöhen werden. Um diese Auswirkungen abzumildern und das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte in der Union zu gewährleisten, sollten bei der Umsetzung der endgültigen FRTB-Standards in Unionsrecht gezielte Anpassungen vorgenommen werden.