Erwägungsgrund 15 32024R1623
Die weltweite Finanzkrise von 2008/2009 hat eine Reihe von Schwachstellen in der derzeitigen Behandlung von durch Wohnimmobilien besicherten Risikopositionen und durch Gewerbeimmobilien besicherten Risikopositionen im Rahmen des Standardansatzes offengelegt. Diese Schwachstellen wurden in den Basel-III-Standards behoben. Mit den Basel-III-Standards wird zwischen Risikopositionen, bei denen die Rückzahlung wesentlich von den durch die Immobilie generierten Zahlungsströmen abhängt, und Risikopositionen, bei denen dies nicht der Fall ist, unterschieden. Erstere sollten einer speziellen Risikogewichtung unterliegen, um das mit diesen Risikopositionen verbundene Risiko genauer abzubilden, aber auch um eine bessere Übereinstimmung mit der Behandlung einnahmengenerierender Immobilien im Rahmen des IRB-Ansatzes herzustellen.