Erwägungsgrund 22 32024R1623
Die Einstufung von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft im Rahmen des SA-CR und des IRB-Ansatzes sollte weiter angeglichen werden, um eine übereinstimmende Anwendung der entsprechenden risikogewichteten Positionsbeträge auf denselben Satz von Risikopositionen sicherzustellen. Im Einklang mit den Basel-III-Standards sollten Vorschriften für eine differenzierte Behandlung revolvierender Risikopositionen aus dem Mengengeschäft festgelegt werden, die im Hinblick auf die Rückzahlung oder Nutzung bestimmte Bedingungen erfüllen, die ihr Risikoprofil senken können. Diese Risikopositionen sollten als Transaktoren-Risikopositionen definiert werden. Risikopositionen gegenüber einer oder mehreren natürlichen Personen, die nicht alle Bedingungen für eine Einstufung als Risikopositionen aus dem Mengengeschäft erfüllen, sollte im Rahmen des SA-CR ein Risikogewicht von 100 % zugewiesen werden.