Erwägungsgrund 46 32024R1623
Der vom BCBS eingeführte neue Standardansatz für operationelle Risiken kombiniert einen auf dem Umfang der Geschäftstätigkeit des Instituts beruhenden Indikator mit einem Indikator, der die Verlusthistorie des Instituts berücksichtigt. Der endgültige Basel-III-Rahmen sieht einen gewissen Ermessensspielraum dafür vor, wie der die Verlusthistorie eines Instituts berücksichtigende Indikator umgesetzt werden kann. Rechtsräume können die Verlusthistorie bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko bei allen einschlägigen Instituten unberücksichtigt lassen oder bei Instituten unterhalb einer bestimmten Größe historische Verlustdaten berücksichtigen. Um Wettbewerbsgleichheit in der Union sicherzustellen und die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko zu vereinfachen, sollte dieser Ermessensspielraum für die Mindesteigenmittelanforderungen auf harmonisierte Weise genutzt werden, indem die historischen Daten für operationelle Verluste bei allen Instituten unberücksichtigt gelassen werden.