Erwägungsgrund 47 32024R1623
Bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko könnten Versicherungspolicen in Zukunft als wirksames Risikominderungsverfahren zugelassen werden. Zu diesem Zweck sollte die EBA der Kommission darüber Bericht erstatten, ob es angemessen ist, Versicherungspolicen als wirksames Risikominderungsverfahren anzuerkennen, und welche Bedingungen, Kriterien und welche Standardformel in solchen Fällen zu verwenden sind.