Erwägungsgrund 53 32024R1623
Um eine stärkere Integration der aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen zu ermöglichen, sollte die EBA Offenlegungen von Instituten zentral veröffentlichen und zugleich das Recht aller Institute achten, Daten und Informationen selbst zu veröffentlichen. Solche zentralen Offenlegungen sollten es der EBA ermöglichen, die Offenlegungen kleiner und nicht komplexer Institute auf der Grundlage der von diesen Instituten an die zuständigen Behörden gemeldeten Informationen zu veröffentlichen, und dürften so den für kleine und nicht komplexe Institute entstehenden Bürokratieaufwand erheblich verringern. Zugleich dürfte die Zentralisierung der Offenlegungen keine Kostenauswirkungen für andere Institute haben, für mehr Transparenz sorgen und die Kosten für den Zugang der Marktteilnehmer zu aufsichtlichen Informationen senken. Eine solche vermehrte Transparenz dürfte die Vergleichbarkeit der Daten zwischen Instituten erhöhen und die Marktdisziplin fördern.