Erwägungsgrund 45 32024R1623
Der BCBS hat den internationalen Standard für operationelle Risiken überarbeitet, um Schwachstellen zu beheben, die infolge der weltweiten Finanzkrise von 2008/2009 zutage traten. Neben einem Mangel an Risikosensitivität bei den Standardansätzen wurde ein Mangel an Vergleichbarkeit aufgrund der Vielfalt der beim fortgeschrittenen Messansatz angewandten internen Modellierungspraktiken festgestellt. Aus diesem Grund und um das Rahmenwerk für operationelle Risiken zu vereinfachen, wurden alle bestehenden Ansätze für die Schätzung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko durch eine einzige nicht modellbasierte Methode ersetzt, nämlich den neuen Standardansatz für operationelle Risiken. Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte an den endgültigen Basel-III-Rahmen angeglichen werden, um zur internationalen Wettbewerbsgleichheit für Institute beizutragen, die in der Union niedergelassen, aber auch außerhalb der Union tätig sind, und sicherzustellen, dass das Rahmenwerk für operationelle Risiken auf Unionsebene wirksam bleibt.