Erwägungsgrund 37 32024R1623
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert, um die 2019 vom BCBS fertiggestellten Basel-III-Standards für die grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (Basel III standards on the fundamental review of the trading book, „endgültige FRTB-Standards“) nur für Meldezwecke umzusetzen. Die Einführung verbindlicher Eigenmittelanforderungen auf Basis dieser Standards sollte im Wege eines gesonderten Gesetzgebungsvorschlags im Anschluss an die Bewertung ihrer Auswirkungen auf Institute in der Union erfolgen.