Erwägungsgrund 24 32025R1208
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Spezifikationen des ICAO-Dokuments 9303 berücksichtigt werden, die die weltweite Interoperabilität — auch bei der Maschinenlesbarkeit und der Sichtprüfung — gewährleisten.
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Spezifikationen des ICAO-Dokuments 9303 berücksichtigt werden, die die weltweite Interoperabilität — auch bei der Maschinenlesbarkeit und der Sichtprüfung — gewährleisten.