Erwägungsgrund 28 32025R1208
Treten bei der Erfassung der biometrischen Identifikatoren Schwierigkeiten auf, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass geeignete Verfahren zur Wahrung der Würde der betroffenen Person vorhanden sind. Daher sollte auf geschlechtergerechtes Vorgehen geachtet werden und den spezifischen Bedürfnissen von Kindern und schutzbedürftigen Personen Rechnung getragen werden. Qualifiziertes Personal sollte über bewährte Verfahren für die Erfassung biometrischer Identifikatoren von Kindern und schutzbedürftigen Personen geschult werden.