Erwägungsgrund 36 32025R1208
Diese Verordnung trägt den Verpflichtungen aus der Charta und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung. Daher sollten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Aufnahme zusätzlicher Merkmale, die Personalausweise für Menschen mit Behinderungen — zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderung — barrierefreier und nutzerfreundlicher machen, zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von mobilen Registrierungsgeräten und anderen Lösungen für die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die die für die Ausstellung von Personalausweisen zuständigen Behörden nicht aufsuchen können, prüfen.