Erwägungsgrund 26 32025R1208
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um sicherzustellen, dass die künftigen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates angenommenen Sicherheitsstandards und technischen Spezifikationen gegebenenfalls in Bezug auf Personalausweise und Aufenthaltskarten angemessen berücksichtigt werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission von dem mit Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates eingesetzten Ausschuss unterstützt werden. Falls erforderlich, um dem Risiko der Fälschung und Verfälschung vorzubeugen, sollten die Durchführungsrechtsakte geheim gehalten werden können.