Erwägungsgrund 31 32025R1208
An der Möglichkeit, zusätzliche nationale Merkmale vorzusehen, wird zwar festgehalten, die Mitgliedstaaten sollten allerdings sicherstellen, dass diese Merkmale die Wirksamkeit der gemeinsamen Sicherheitsmerkmale nicht beeinträchtigen oder sich negativ auf die grenzübergreifende Kompatibilität der Personalausweise auswirken, damit beispielsweise Personalausweise auch von Maschinen in anderen Mitgliedstaaten als den ausstellenden Mitgliedstaaten gelesen werden können.